Erste Hilfe1. Erste Hilfe am KindZielgruppe: Eltern, Erzieher/innen, Hebammen, Lehrer/innen, Babysitter, Heilpraktiker/innen Die Abrechnung erfolgt für Erzieher/innen und Lehrer/innen über die Unfallkassen und ist für diesen Personenkreis kostenfrei! Die Mindestteilnehmerzahl sind 12 Personen. Eltern, Babysitter und Hebammen bezahlen € 50,00 pro Person. Alle Teilnehmer erhalten ein Zertifikat, das zwei Jahre gültig ist. An einem Tag werden in 9 Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten folgende Schwerpunktthemen behandelt:
Für die praktischen Übungen stehen Säuglingspuppen, eine Kinderpuppe sowie ein Defibrillator zur Verfügung. 2. Erste Hilfe für Pflegepersonal und ArztpraxenDie Schulung findet in Ihren Räumlichkeiten statt. Die Mindestteilnehmerzahl beträgt 12 Personen. Die Kosten für medizinisches Personal werden von den Berufsgenossenschaften nicht mehr übernommen! Die Teilnehmer erhalten ein Zertifikat, dass 2 Jahre gültig ist. Zielgruppe: Medizinische Fachangestellte, Pflegepersonal in Altenheimen, Ambulanten und Stationären Pflegeeinrichtungen sowie Krankenhäusern An einem Tag werden in 8 Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten die wichtigsten Sofortmaßnahmen wieder aufgefrischt. Individuelle Themenabsprachen sind auf Wunsch möglich.
Für die praktischen Übungen stehen Dummy-Puppen, ein Defibrillator und ein Ambu-Beutel zur Verfügung. 3. Akute Notfälle in der Heilpraktiker PraxisDie Mindestteilnehmerzahl beträgt 5 Personen. Kosten € 250,00 pro Person Die Teilnehmer erhalten ein Zertifikat, dass 2 Jahre gültig ist. Zielgruppe: Heilpraktiker/innen An einem Tag werden in 8 Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten Diagnose und Maßnahmen bei möglichen akuten Notfallsituationen in einer Heilpraktikerpraxis besprochen. Es werden Hinweise zur Ausstattung der Heilpraktikerpraxis mit Materialien zur Ersten Hilfe gegeben. Folgende Inhalte werden u.a. vermittelt:
Voraussetzung für die Teilnahme sind fundierte Kenntnisse in Anatomie, Physiologie und Pathologie. Die Teilnahme an einem Kurs Erste-Hilfe wird vorausgesetzt und sollte nicht länger als 2 Jahre zurückliegen. |